Langfristige Baufinanzierungskredite erweisen sich oftmals als unflexibel, doch Arbeitslosigkeit, Todesfall oder ein unverhoffter Geldsegen ändern finanzielle Voraussetzungen vieler Kreditnehmer. Baufi24 hat Wege aus dem Baufinanzierungsvertrag zusammengetragen.
Schicksalsschläge wie Trennung, Todesfall oder Arbeitslosigkeit können Kreditnehmer in finanzielle Nöte bringen. Aber auch ein höheres Gehalt oder die aktuell historisch niedrigen Baugeldzinsen, führen dazu, dass Immobilienbesitzer ihre Finanzierungspläne überdenken.
„Um Kredite zu kündigen oder umzuschulden müssen Häuslebauer vertraglich festgelegte Bedingungen beachten. Bei voreiligen Entscheidungen drohen Kreditnehmern zusätzliche Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.
Sonderkündigung
Kreditnehmer dürfen laut Baufi 24 von einer Sonderkündigung nur Gebrauch machen, wenn die Immobilie verkauft oder die Bank eine Erweiterung des Kredits verwehrt und das Haus daher als Sicherheit für eine andere Bank verwendet werden muss. Grundsätzlich gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten.
Verträge mit einer Zinsbindungsfrist – auch wenn der Vertrag über 15 oder mehr Jahre läuft – dürften regulär nach Ablauf der zehn Jahre gekündigt werden. Bei Umschuldungen während der Zinsbindung würden Banken oft eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Ob und zu welchem Preis der Kreditnehmer raus darf, entscheide die Bank.
Vorzeitige Vertragsauflösung
Aufgrund vorzeitiger Vertragsauflösung entgehen Banken Einnahmen, die sie in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung wieder einholen wollen. Die Höhe der Summe ist laut Baufi24 dabei abhängig von der Restlaufzeit und dem Zinsniveau.
„Vorfälligkeitsentschädigungen fallen oftmals unverhältnismäßig hoch aus und machen die Umschuldung daher unattraktiv, weil sich ein Wechsel nicht mehr lohnt. Wer Vorlauf hat, sollte das Forward-Darlehen in Betracht ziehen“, so Scharfenorth weiter. Kreditnehmer würden das Forward-Darlehen in der Regel Jahre vor Ablauf der Zinsbindungsfrist vereinbaren und sich so die aktuellen Zinsen für den Anschlussvertrag sichern.
Volltilgungen
Mithilfe von Volltilgungen würden manche Kreditnehmer die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen, indem sie die Restschuld in einer Summe bezahlen. Diese Möglichkeit müsse jedoch vertraglich zugesichert sein. (kl)
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