Ein Autofahrer überfuhr auf der Autobahn einen Wolf. Der Fahrer blieb unverletzt, der Schaden am Auto beträgt laut Polizei rund 6.000 Euro. Solche und andere Meldungen über Wildunfälle liest man regelmäßig in der Tageszeitung. Doch wer kommt für den Sachschaden am Auto auf? „Das kommt auf die Versicherungsbedingungen an“, erklärt Margareta Bösl, Schadenexpertin der Universa Versicherung.
Normalerweise sind Wildschäden über die Teilkaskoversicherung gedeckt. Allerdings leisten manche Anbieter und vor allem Alttarife nur für Schäden durch Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz, etwa für Rehe und Hasen.
„Der Wolf ist dort nicht aufgeführt, ebenso keine Haus-, Nutz- und Federtiere wie Hunde, Schafe oder Vögel“, so Bösl weiter. Die Schadenexpertin rät daher, in neuere Tarife zu wechseln. Die seien leistungsstärker und leisten mittlerweile bei Zusammenstößen mit allen Tieren. Das erleichtere auch die Schadenregulierung, bei der nach einem Zusammenstoß nicht die Tierart nachgewiesen werden muss, so Bösl.