In diesem Zusammenhang darf auch nicht übersehen werden, dass Software dazu tendiert, Fehler zu haben. Oft ist die Frage nur, wie ausgereift ist die Software und hat sie viele oder nur wenige Fehler. Deshalb ist auch nicht schon allein deshalb eine Software mangelhaft, weil ihr einzelne Funktionen fehlen oder eine Fehlfunktion auftritt. Da es bei autonomen Fahrsystemen um Leben und Tod gehen kann, sind an den Entwicklungsstand der Software aufgrund ihrer Fehleranfälligkeit jedoch gesteigerte Anforderungen zu stellen.
Reduzierung der Beiträge mehr als fraglich
Hier sind die Hersteller gefordert – insbesondere im Hinblick auf Produktentwicklung, Produktbeobachtung und Qualitätssicherung. Sehr wahrscheinlich lässt sich die Haftungsfrage aber ohnehin nie abschließend anhand einer abstrakt generellen Regelung, wie einem Gesetz, im Vorfeld beurteilen. Ob im Kollisionsfall „das autonome System“ und somit der Hersteller oder der Fahrer oder sogar beide haften, wird sich letztlich wohl nur durch eine Auswertung der Blackbox bestimmen lassen.
Nach Aussagen der Versicherer lässt sich derzeit noch nicht absehen, ob Assistenz- oder autonome Systeme in Fahrzeugen tatsächlich zur Vermeidung von Unfällen beitragen und ob es dadurch zu einer Reduzierung der Prämien kommen wird. Assistenz- und autonome Systeme setzen hochtechnisierte Fahrzeuge voraus. Die für die Technisierung erforderlichen Systeme sind – jedenfalls derzeit – noch teuer. Kleinste Beschädigungen, wie beispielsweise durch Kollisionen beim Einparken, können teure Reparaturen zur Folge haben. Vor diesem Hintergrund scheint eine Reduzierung der Beiträge deshalb mehr als fraglich.
Tiefgreifende Veränderungen am Versicherungsmarkt
Zunehmende Autonomisierung könnte allerdings das Geschäftsmodell der Versicherer grundlegend verändern. Bei den herkömmlichen Versicherungsmodellen im Bereich Kraftfahrzeuge stehen individuelle Versicherungen im Mittelpunkt, die Schäden durch menschliches Versagen abdecken. Zukünftig könnten einige wenige Versicherungen für die Hersteller von autonomen Fahrzeugen oder Flotten genügen, da das menschliche Verhalten während der Fahrt immer weiter in den Hintergrund rückt.
Solche Modelle sind nicht neu, allerdings derzeit nur in wenigen Branchen gebräuchlich, so beispielsweise bei Reedereien. Die bislang bekannten Passagen des Gesetzentwurfs lassen erkennen, dass die rechtlichen Grundlagen für das autonome Fahren in Deutschland weiter vorangetrieben werden. Das ist für Deutschland als einer der weltweit wichtigsten Standorte der Automobilindustrie begrü.enswert. Dennoch bleiben viele offene Fragen, insbesondere zur Haftung, der Versicherung, der Zulassungen und zum Datenschutz weiterhin unbeantwortet. Die Gesetzesänderung darf kein Schnellschuss werden. Der Gesetzgeber darf die Konkretisierung unklarer Regelungen nicht allein der Rechtsprechung überlassen.
Autor Dr. Thomas Grünvogel ist Rechtsanwalt bei CMS in München.