Für Autohersteller, Konstrukteure und Software-Programmierer könnte es in Zukunft riskant werden. Denn möglicherweise werden sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, wenn automatisch fahrende Kfz einen Unfall mit Verletzten verursachen.
Weil derzeit konkrete rechtliche Rahmenbedingungen fehlen, befasst sich der 57. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar mit dem Thema.
Für die Experten ist klar: Fahrer dürfen nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es beim autonomen Fahren kracht. Nach Ansicht des Deutschen Verkehrssicherheitsrats müssen sie die strafrechtliche Verantwortung nur tragen, wenn sie das automatisierte System kontrollieren können.
Ähnlich sieht es der ADAC: Fahrzeugführer dürften nur belangt werden, wenn sie das Fahrzeug eigenhändig gelenkt haben und der Aufforderung des Systems zur Kontrollübernahme nicht rechtzeitig gefolgt sind, sagte ein Sprecher.
Nutzer brauchen Klarheit
Die Verantwortung werde durch die zunehmende Automatisierung zunehmend verlagert, meint der Leiter der Rechtsabteilung des Automobilclubs ACE, Hannes Krämer.
Er forderte Klarheit für die Nutzer automatisierter Fahrfunktionen: „Dem Nutzer muss klar sein, welche rechtlichen Konsequenzen drohen.“
Ähnlich äußerte sich der Automobilclub AvD: Das derzeit geltende Strafrecht sei angesichts fortschreitender Automatisierung von Fahrzeugen überholt, sagte ein Sprecher.
Bedenken meldete der Deutsche Anwaltverein (DAV) an. Eine Verschärfung der strafrechtlichen Haftung für die Hersteller könne bedeuten, „dass man mit der Berufswahl des Programmierers den ersten Fuß im Gefängnis hat“, erläuterte Daniela Mielchen von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.
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