Avana Invest wird KVG

Avana Invest hat die Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für UCITS-Fonds und AIFs von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten.

Haftung: Recht
Das KAGB sieht vor, dass Emissonshäuser für ihre Produkte eine Kapitalverwaltungsgesellschaft benötigen.

Im Rahmen dieser Erlaubnis kann Avana Invest UCITS-Fonds sowie Publikums- und Spezial-AIFs auflegen. Aktuell bietet der Münchner Asset Manager nach eigenen Angaben darüber hinaus auch die Verwaltung von Immobilienfonds – einschließlich Wald, Forst- und Agrarland – als geschlossene Publikums-AIFs an. Nach den aktuellen Regulierungsvorschriften müssen grundsätzlich alle geschlossenen Fonds mit mehreren Investoren und einer Anlagestrategie von einer regulierten KVG verwaltet werden.

„Damit profitieren Emissionshäuser von den umfänglichen Leistungen einer Service-KVG nach den gesetzlichen Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGBs) und der AIFM-Richtlinie“, erklärt Götz J. Kirchhoff, Gesellschafter-Geschäftsführer der Avana. Die Gesellschaft nehme dem jeweiligen Emissionshaus die gesamten administrativen und regulatorischen Pflichten ab, die sich aus dem KAGB und europäischen Vorschriften ergeben würden.

Der Initiator geschlossener Fonds könne sich somit voll auf seine Kernkompetenzen – wie die Fondskonzeption, die Asset Allocation sowie den Vertrieb und die Anlegerverwaltung – konzentrieren.

Foto: Shutterstock.com

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