Cash.: AWD gehört zu 100 Prozent dem Versicherer Swiss Life. Wie stark ist der Einfluss auf die Geschäftspolitik von AWD?
Behrens: Es wurde von Anfang an vertraglich verankert, dass das AWD-Geschäftsmodell nicht angetastet wird. Swiss Life übt faktisch keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik aus. Zudem wurde vereinbart, dass AWD als eigenständige Aktiengesellschaft agiert. Daher haben wir einen sechsköpfigen Aufsichtsrat, der mit drei externen Aufsichtsräten besetzt ist. Die Interessen von AWD werden durch meinen Sitz in der Konzernleitung von Swiss Life vertreten.
Cash.: Was hat Swiss Life von einem Finanzdienstleister wie AWD?
Behrens: AWD ist eine der größten Investitionen, die Swiss Life in ihrer mehr als 150-jährigen Geschichte getätigt hat. Und auch seitens Swiss Life konnte keiner wissen, dass die Finanzmarktkrise kommt – dennoch ist man bei Swiss Life sehr zufrieden damit, wie sich unser Geschäft entwickelt. AWD ist nicht nur wegen des Neugeschäftsvolumens interessant, sondern Swiss Life profitiert davon, dass die Berater von AWD als „Spürnasen“ unterwegs sind was Produkt- oder Markttendenzen betrifft.
Cash.: Es wird immer wieder gemunkelt, dass Swiss Life Einfluss auf den Produktverkauf hat.
Behrens: Gemunkelt wird viel. Schauen wir auf die Fakten: Die Volumina der vermittelten Swiss-Life-Produkte sind in einzelnen Gesellschaften angestiegen. Aber eben nur zum Teil. Es sind im ersten Quartal sieben Millionen Euro bei einem Gesamtumsatz von 134 Millionen Euro. Von einer Dominanz kann da nicht die Rede sein. Wir arbeiten nach wie vor eng mit einer Vielzahl von Produktpartnern zusammen und haben die Zusammenarbeit teilweise noch ausgebaut. Das würde nicht funktionieren, wenn es so wäre, dass die AWD-Gruppe sich primär auf Swiss Life konzentrierte. Zudem ist Swiss Life in vielen Produktbereichen gar nicht präsent – darunter in den Bereichen private Krankenversicherung, Sach- und Unfallversicherung, Kfz-Versicherung, Bausparen und Investmentfonds.
Cash.: Anderes Thema: Das Provisionssystem in der Finanzberatung steht immer wieder in der Kritik. Was entgegnen Sie den Kritikern?
Behrens: Dazu sage ich: Ein Arzt bekommt für seine Tätigkeit Honorar, ein Anwalt eine Gebühr und ein Autoverkäufer eine Provision. Insofern ist es normal, dass auch unsere Berater für eine qualifizierte Finanzberatung eine Vergütung bekommen. Ich habe nur begrenztes Verständnis dafür, dass die Vergütungsthematik immer wieder auf dem Rücken der Berater ausgetragen wird. Denn sie bieten einen echten Mehrwert, der sich für die Kunden rechnet. Und sie leben von ihren Beratungsleistungen, wie andere Menschen von ihren Tätigkeiten auch.
Cash.: Zum Thema Offenlegung der Provision fällte der Bundesgerichtshof Mitte April ja auch eine wichtige Entscheidung…
Behrens: So ist es. Der dritte Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat bestätigt, dass freie Anlageberater nicht verpflichtet sind, ihre Provisionen offenzulegen, weil es auf der Hand liegt, dass diese Anlageberater, für die Leistungen, die sie erbringen, eben auch eine Provision bekommen. Das war eine wichtige Entscheidung, die der BGH getroffen hat. Das ist nicht nur ein Prozess, den wir als AWD gewonnen haben, sondern auch ein Prozess, den AWD für die gesamte Branche gewonnen hat.