AWD soll Filmfonds-Anleger entschädigen

Auch im Fall des IMF 2, der vor dem OLG Naumburg verhandelt wurde, wollte der Kläger dem Gericht zufolge ebenfalls einen Teil seiner Altersbezüge durch das Investment absichern. Der Anleger sei einerseits im Zuge der Beratung nicht darauf hingewiesen worden, dass es sich um eine spekulative Beteiligung handelt. Andererseits sei das Risiko eines Totalverlusts bereits im Prospekt verharmlost worden, heisst es im Urteil. AWD muss dem Anleger die eingezahlte Summe von fast 14.000 Euro erstatten, entschied das Gericht.

Die Rechtsanwältin der Kläger, Petra Brockmann von der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte, sagte gegenüber dem Fernsehsender ARD, dass die Urteile eine Kehrtwende in der Rechtsprechung zugunsten der Anleger bedeuten könnten, da die Richter in ihren Begründungen sehr weit gegangen seien.

Der Finanzdienstleister hingegen zeigt sich von den Entscheidungen überrascht: Im Verfahren vor dem OLG Naumburg sei der Richter mit seinem Urteil von der bisherigen Rechtsprechung zahlreicher Land- und Oberlandesgerichte zu dem Medienfonds abgewichen, teilte AWD-Sprecher Béla Anda Cash. mit. Auch die Urteilsbegründung des LG Braunschweig sei stark abweichend von vorigen gerichtlichen Entscheidungen und in mehreren Punkten nicht nachvollziehbar, so Anda. Der Konzern werde daher Rechtsmittel gegen die Urteile einlegen und sehe gute Erfolgsaussichten, die Entscheidungen in den weiteren Instanzen zu Gunsten von AWD zu korrigieren.

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das OLG Naumburg hat im Urteilsspruch keine Revision zugelassen. Dagegen kann AWD nur mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen. Gemäß der Zivilprozessordnung ist die Revision in einem solchen Fall zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert. (jb)

Foto: AWD

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
2 Comments
Inline Feedbacks
View all comments