Mit dem Angebot will Axa wohl den laufenden Rechtsstreit mit zahlreichen Restaurantbetreibern über Entschädigungszahlungen für coronabedingte Schließungen mit einem Vergleich beenden.
In Frankreich laufen derzeit mehrere Rechtsstreitigkeiten um Versicherungszahlungen wegen Schließungen. Versicherer hatten teils die Abgrenzung zwischen einer Epidemie und einer Pandemie nicht eindeutig in ihren Policen definiert. Die französische Nachrichtenagentur AFP berichtete allein für Axa von etwa 1.500 Verfahren. Die Urteile fielen demnach unterschiedlich aus, Axa habe auch häufig verloren.
Ähnliche Auseinandersetzungen und auch Vergleiche gab es auch in Deutschland. Kern der Rechtsstreitigkeiten war, ob die Versicherung zahlen muss, obwohl das Coronavirus in den Policen nicht explizit genannt ist. Das Münchner Landgericht etwa hatte die nicht eindeutig formulierten Versicherungsbedingungen der Allianz kritisiert. Der Branchenprimus hatte demnach in den Verträgen zwar eine Liste von Krankheiten und Erregern festgelegt, für die der Versicherungsschutz gilt – nicht erwähnte Erreger aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen. (dpa-AFX)