Für Verunsicherung im Vertrieb hat ein Bericht des Düsseldorfer Branchennewsletters ?zins-markt intern? (z-mi) über das neue Fondspolicen-Produkt TwinStar des Kölner Axa Versicherungskonzerns gesorgt.
Nach Aussage von ?z-mi? bemängeln Versicherungsvermittler, dass unklar sei, welcher Gerichtsstand bei Vermittler- und Courtageproblemen zuständig sei, da das Produkt von der Axa Life Europe Limited mit Sitz in Dublin, die wiederum eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Axa Holding/ Frankreich ist, angeboten werde.
Gegenüber ?z-mi? erklärte Dr. Wulff Böttger, Vorstand der Axa Konzern AG und zuständig für Marketing, Vertrieb und Privatkundengeschäft, dass der Gerichtsstand in Deutschland und in Irland liege. Dies könnte bedeuten, so die Schlussfolgerung des Branchenletters, dass von Fall zu Fall unterschiedlich sein könne, an wen sich Vermittler bei Problemen wenden müssen. Auch der Umstand, dass TwinStar nicht durch den Sicherheitsfonds oder Protektor, sondern allein durch eine Patronatserklärung der Axa abgesichert ist, führe, so ?z-mi? weiter, zu Kritik von Vermittlerseite, da die Haftungsfrage im Falle eines Verkaufs der Axa Limited Europe unbeantwortet blieben.
Die Experten von zins-markt intern kommen zu dem Schluss, dass Vermittler auf Klärung der offenen Fragen in Sachen TwinStar pochen sollten. Im schlimmsten Fall greife europäisches Recht und irischer Gerichtsstand, was mit einem enormen Zeit- und Kostenfaktor verbunden wäre. Um sicher zu gehen, sollten Vermittler darauf pochen, dass der Gerichtsstand am Sitz des Vermittlers ist.
Gegenüber cash-online stellte Böttger den Sachverhalt nun klar: ?Jeder Vermittler ? im übrigen auch jeder Kunde ? kann in Deutschland, vor deutschen Gerichten, sein Anliegen vorbringen und sein Recht einfordern.?
Auch bei TwinStar sei der Gerichtsstand für alle vertraglichen Angelegenheiten in Deutschland. ?Es gilt deutsches Recht?, betont Böttger. Darüber hinaus könne sich ein Vermittler aber auch an irische Gerichte wenden. Somit bietet der Gerichtsstand Irland lediglich eine zusätzliche Option. ?Wichtig ist für deutsche Vermittler mit vertraglichen Anbindungen an Axa sowie Axa-Kunden, dass uneingeschränkt deutsche Gerichte für sie zuständig sind, und ihre Angelegenheiten gemäß deutschem Recht behandelt werden?, resümiert der Axa-Vorstand.