Die Bundesregierung hat gestern den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin beschlossen. Nach dem Votum-Verband und dem AfW hat sich nun auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zu Wort gemeldet und den Beschluss deutlich kritisiert.
„Wir kämpfen weiterhin für den Erhalt der langjährig erprobten und praktizierten Aufsicht, da wir überzeugt sind, dass dieser Gesetzentwurf nur Bürokratiekosten für Finanzanlagenvermittler und keinen Mehrwert für Verbraucher bringen wird“, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Als praxistaugliche Lösung befürworte der Verband hingegen den Vorschlag aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Zuständigkeit für Ausbildung, Sachkundenachweis, Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung bei den Industrie- und Handelskammern zu vereinheitlichen. Die Befugnisse der Bafin könnten gestärkt werden, hierfür dann einheitliche Qualitätsstandards zu setzen und zu überwachen.
„Wir appellieren im weiteren Gesetzgebungsverfahren diesen Vorschlag aufzugreifen und damit den 40.000 registrierten Finanzanlagenvermittler einen voraussichtlich vierstelligen Betrag ohne Mehrwert zu ersparen“, so Heinz. (kb)
Foto: BVK