Im Jahr 2018 ist die Finanzaufsicht BaFin bereits so oft wie nie zuvor wegen unerlaubter Geschäfte förmlich eingeschritten. Doch selbst das ist wohl nur die Spitze des Eisbergs. Zudem kündigt die Behörde ihre „Aufsichtsschwerpunkte 2019“ an.
Unter der Überschrift „Schwarzer Kapitalmarkt“ befasst sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in ihrem neuesten „BaFin-Journal“ mit unerlaubten Geschäften und deren Verfolgung durch die Behörde.
Demnach bestätigt sie eine „Rekordzahl 2018“: Bislang sei die BaFin im Jahr 2018 bereits in 86 Fällen gegen Betreiber unerlaubter Geschäfte oder einbezogene Unternehmen förmlich eingeschritten – so oft wie in keinem Jahr zuvor.
Mehrzahl ohne Zwangsmaßnahmen
Doch die Untersagungs-Flut ist offenbar nur die Spitze des Eisbergs des Treibens außerhalb der gesetzlichen Grenzen. „In der großen Mehrzahl der Fälle haben die Betreiber die Erlaubnispflicht nicht erkannt und stellen ihr unerlaubtes Geschäft bei Einschreiten der BaFin ein, ohne dass förmliche Anordnungen und Zwangsmaßnahmen erforderlich werden“, schreibt die Behörde.
Die BaFin bekräftigt dabei erneut ihre Definition von weißem, grauem und schwarzem Kapitalmarkt. Als „Schwarzen Kapitalmarkt“ begreift die Behörde demnach „die Gesamtheit der Bank-, Finanzdienstleistungs-, Investment-, Versicherungs- und E-Geld-Geschäfte sowie Zahlungsdienste, die ohne die nach den jeweils einschlägigen Fachaufsichtsgesetzen erforderliche Erlaubnis betrieben werden“.
Seite 2: „Oft kriminielle Energie“