Unabhängig davon veröffentlichte die Behörde ihre „Aufsichtsschwerpunkte 2019“. Dazu zählt im Bereich der Wertpapieraufsicht neben der Überprüfung der Umsetzung der EU-Richtlinien MiFID II/MiFIR sowie die PRIIPs-Verordnung unter anderem die „Stärkung des Profils der BaFin im kollektiven Verbraucherschutz“.
Gummi-Paragraf zur „Produktintervention“
Details werden nicht angegeben. Womöglich plant die Behörde, den Gummiparagrafen zur „Produktintervention“ im WpHG beziehungsweise die entsprechenden EU-Vorschriften künftig verstärkt anzuwenden. Nach Ansicht der Behörde umfasst das auch eine mögliche „Verhaltensintervention“.
Demnach kann die Behörde Produkte oder Praktiken unter anderem dann untersagen, wenn “erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz” bestehen. Die Maßnahmen können „jedermann treffen“, also nicht nur beaufsichtigte Unternehmen. (sl)
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