Demnach nahm die Adcada GmbH Gelder mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlbarkeit entgegen. Damit betreibt sie das Einlagengeschäft nach dem Kreditwesengesetz (KWG) ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen, so die Begründung der Behörde.
Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung wurde der Rechtsanwalt Gerhard Brinkmann aus der Kanzlei Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Rostock zum Abwickler bestellt.
Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden, so die BaFin. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Die Adcada GmbH hatte bei Anlegern Geld für Immobiliengeschäfte sowie im Frühjahr für die Produktion von Schutzmasken eingesammelt. Vergangene Woche war bekannt geworden, dass das Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat. Dieser wurde unter anderem mit der Rückabwicklungsverfügung der BaFin begründet.