Nach Auskunft der Behörde werden die 13 beschlagnahmten Geräte ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben und bergen das Risiko der Geldwäsche. Bei der Aktion wurde demnach auch Bargeld in Höhe von einer knappen Viertelmillion Euro einbehalten.
An insgesamt 35 Standorten gingen der Mitteilung zufolge Beamte der BaFin mit Unterstützung von Polizei und Deutscher Bundesbank sowie in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt (BKA) gegen die Aufsteller vor und sammelten mit rund 60 Einsatzkräften die illegal betriebenen Automaten ein.
Das Wechseln von Euro in Krypto-Währungen und umgekehrt stellt nach Darstellung der Behörde gewerbsmäßigen Eigenhandel oder ein Bankgeschäft dar und benötigt deshalb laut Gesetz (Paragraf 32 Kreditwesengesetz) die ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Andernfalls werde das Geschäft illegal betrieben.
„Ziehen Nutzer mit kriminellen Absichten an“
Die Erlaubnispflicht schützt den Erläuterungen der BaFin zufolge sowohl die Integrität des Finanzsystems als auch Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit dem Handel mit Krypto-Werten seien erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Illegal handelnde Betreiber werden von Polizei und Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt, so die Behörde. Den Tätern drohen bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug.
„Manche Wechselautomaten ziehen zudem Nutzer mit kriminellen Absichten an“, heißt es in der BaFin-Mitteilung. Generell gilt: Wer hohe Barbeträge von mehr als 10.000 Euro annimmt, muss zur Geldwäscheprävention die Identität des Kunden feststellen („Know your customer“-Verfahren, KYC). Werden Anhaltspunkte für die illegale Herkunft des Geldes oder der Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung festgestellt, muss dies an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gemeldet werden. Tauschautomaten, an denen diese Sorgfaltspflichten nicht eingehalten werden, eignen sich laut BaFin aufgrund der Anonymität zur Geldwäsche.