Zudem werden über die Website zinsvergleich-24.com ohne Erlaubnis Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen angeboten, teilt die Behörde mit. Eine „Zinsvergleich24“ werde von der BaFin nicht beaufsichtigt.
„Zinsvergleich24“ nutzte der BaFin zufolge für ihre Angebote bislang auch die Websites zinsvergleich24.com und zins-vergleich24.com, also ohne beziehungsweise mit anderer Setzung des Bindestrichs . Darüber hinaus stehe „Zinsvergleich24“ in Verbindung zu der ebenfalls ohne Erlaubnis tätigen „Zinsfox“, vor der die BaFin kürzlich gewarnt hatte.