Gegen die Final Investment AG ermittelt die BaFin wegen des Anbietens vorbörslicher Aktien, teilt die Behörde mit. Die BaFin stelle klar, dass die Final Investment AG, „angeblicher Sitz“ Börsenplatz 1 in Frankfurt am Main, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen werde nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Final Investment AG, die entgegen eigenen Angaben auf ihrer Internetseite nicht im Handelsregister eingetragen sei, nehme unaufgefordert telefonisch Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen Aktien bekannter Unternehmen vor deren Börsengang zum Kauf anzubieten.
Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin, stellt die Behörde klar. „Vor einer Betrugsmasche, bei der zwar der Kaufpreis für die am Telefon angebotenen Aktien entgegengenommen, die Wertpapiere aber nie geliefert werden, wird schon seit mehreren Jahren gewarnt“, heißt es in der Mitteilung der BaFin.
Auch Sachwertanlagen telefonisch angeboten
Zudem stellt die Aufsichtsbehörde klar, dass die Weinberg Group AG, „angeblicher Sitz“ Müllerstraße 32 in Berlin, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Auch dieses Unternehmen beaufsichtigt die BaFin demnach nicht.
Die Weinberg Group AG ist laut BaFin ebenfalls entgegen eigenen Angaben auf ihrer Internetseite nicht im Handelsregister eingetragen. Das Unternehmen nehme unaufgefordert telefonisch Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen Festgeldanlagen, Vermögensvorsorge, Aktien- und Kapitalanlagen sowie Sachwertanlagen anzubieten. Derartige Geschäfte dürfen der Mitteilung zufolge nur mit einer Erlaubnis der BaFin betrieben werden.
Es gebe Hinweise darauf, dass die Tätigkeit der Weinberg Group AG in Zusammenhang mit der Final Investment AG sowie der Langenstein Group und der Silberstein Investments besteht. Vor letzteren hatte die BaFin bereits im März gewarnt. Die Inhalte der betreffenden Webseiten sowie weitere Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass unerlaubt Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden, so die Behörde damals.
Damit setzt sich die Vielzahl von BaFin-Warnungen und -Maßnahmen wegen unerlaubter und eventuell krimineller Aktivitäten fort. Zuletzt hatte die Behörde unter anderem diversen illegalen Online-Plattformen das Geschäft untersagt oder entsprechende Ermittlungen angekündigt.