„Für 2021 haben mehrere Lebensversicherer den Garantiezins im Neugeschäft bereits gesenkt“, sagte Deutschlands oberster Versicherungsaufseher, Frank Grund, der Deutschen Presse-Agentur und der Finanznachrichtenagentur dpa-AFX. In einigen Tarifen liege er mittlerweile bei 0,25 Prozent.
„Viele Versicherer konzentrieren sich im Neugeschäft inzwischen auf Tarife, deren Garantieniveau deutlich unter dem von klassischen Policen mit 0,9 Prozent Rechnungszins liegt“, berichtete der Chef der Versicherungsaufsicht bei der Finanzaufsicht Bafin.
Der Garantiezins ist Teil der für Verbraucher wichtigen laufenden Verzinsung des Altersvorsorgeklassikers. Hinzu kommt die Überschussbeteiligung, die Assekuranzen je nach Wirtschaftslage und Erfolg ihrer Anlagestrategie jedes Jahr neu festsetzen. Die laufende Verzinsung bezieht sich nur auf den Sparanteil, den der Versicherer nach Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten sowie dem Beitrag für einen Todesfallschutz anlegt.
Zwar liegt der vom Bundesfinanzministerium festgelegte Garantiezins – auch Höchstrechnungszins genannt – nach wie vor bei 0,9 Prozent. Doch das ist der Aufsicht angesichts der Niedrigzinsen zu hoch. Der Höchstrechnungszins soll verhindern, dass sich Versicherer mit zu hohen Versprechen übernehmen. Die Assekuranzen dürfen weniger, aber nicht mehr bieten. Die Aufsicht hatte die Versicherer zur Vorsicht gemahnt. „Der wichtigste Verbraucherschutz ist, dass Unternehmen ihre Versprechen erfüllen können“, sagte Grund. „Wir begrüßen es, dass die Niedrigzinsen bei der Ausgestaltung vieler Neuverträge für 2021 berücksichtigt wurden.“
„Wir erwarten keine Dammbrüche“
Die Unternehmen können wegen der Zinsflaute die hohen Garantieversprechen der Vergangenheit von bis zu 4 Prozent am Finanzmarkt kaum mehr erwirtschaften. Sie treten daher auf die Bremse. Viele Versicherer bieten im Neugeschäft keine Verträge mit klassischen Garantiezins an.
Erste Assekuranzen haben sich inzwischen zudem von der vollständigen Garantie der eingezahlten Beiträge verabschiedet. Ab Anfang 2021 gilt bei Neuverträgen teilweise eine Garantie von weniger als 100 Prozent. Es gibt sie nur noch dort, wo sie gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart ist: bei der Riester-Rente und der betrieblichen Altersversorgung.
„Die Versicherer vollziehen die Entwicklung am Kapitalmarkt dabei logisch nach“, sagte Grund. Es sei inzwischen „sehr, sehr schwierig“ eine Beitragsgarantie zu gewährleisten. „Kunden sind per se nicht schlechter dran, wenn es weniger Garantie gibt und die Versicherer dadurch mehr Freiheit bei der Anlage am Kapitalmarkt haben. Das kann die Chance auf höhere Renditen eröffnen, von denen auch die Kunden über die Überschussbeteiligung profitieren.“
Lebensversicherer und Pensionskassen müssten sich wegen der Coronakrise noch auf Jahre hinaus auf niedrige Zinsen einstellen, so der Experte. „Aktuell ist die Lage aber nicht existenzbedrohend. Wir erwarten keine Dammbrüche.“ Die Aufsicht hält derzeit rund 20 von 80 Lebensversicherern und 36 von 135 Pensionskassen unter verschärfter Beobachtung.
Zahlung von Dividenden nicht verbieten
„Niedrigzinsen schlagen bei Pensionskassen stärker durch als bei Lebensversicherern, da Pensionskassen fast ausschließlich lang laufende Renten mit zum Teil hohen Garantien in ihrem Bestand haben“, erläuterte Grund. „Ein Ausgleich durch andere Geschäftsfelder ist nicht möglich. Lebensversicherer können insoweit schneller reagieren und auch andere Produkte anbieten.“
Um die hohen Zusagen der Altverträge abzusichern, müssen die Versicherer seit 2011 Geld zurückstellen. In den Kapitalpuffer – im Fachjargon Zinszusatzreserve genannt – werden in diesem Jahr nach Berechnungen der Bafin 10,5 Milliarden Euro fließen. 2021 dürften es 10,4 Milliarden Euro sein. „Die Spitze dürfte laut unserer aktuellen Prognoserechnung 2030 mit dann insgesamt 132 Milliarden Euro erreicht sein“, sagte Grund. „Die Zuführungen zu der Zinszusatzreserve sind eine deutliche Belastung für die Unternehmen. Zum Teil müssen sie dafür auch stille Reserven auflösen.“
Zugleich sprach sich Grund dagegen aus, Versicherungsunternehmen die Zahlung von Dividenden in der Coronakrise gänzlich zu verbieten. Er mahnte aber zur Vorsicht. „Die Unternehmen sollten nur Geld an die Anteilseigner ausschütten, wenn sie sich es auch leisten können. Wir überprüfen das.“ (dpa-AFX)