BaFin fährt Handelsplattform für Optionen in die Parade

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Interactive Services Worldwide Ltd. den unerlaubten Betrieb von Einlagengeschäften untersagt und die unverzügliche Abwicklung der Geschäfte verfügt.

Dr. Thorsten Pötzsch, BaFin-Exekutivdirektor des seit 2018 neuen Geschäftsbereichs „Abwicklung“, hat auch die Themen Erlaubnispflicht und Verfolgung unerlaubter Geschäfte bei der Behörde übernommen.

Die Interactive Services Worldwide Ltd. ist Betreiber der Handelsplattform www.tradexoptions.com für binäre Optionen und nimmt in diesem Zusammenhang fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an, teilt die Behörde mit.

Damit betreibe das Unternehmen das Einlagengeschäft nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Dienstleistung in Deutschland untersagt

Am 6. April 2018 hat die BaFin der Interactive Services Worldwide Ltd. diese Art von Dienstleitung in Deutschland untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig, so die Mitteilung. (sl)

Foto: Bernd Roselieb / BaFin

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