Die deutsche Finanzaufsicht Bafin greift erneut auf dem Markt für komplexe Finanzwetten für Privatanleger ein. Zum Anlegerschutz plane sie, Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von finanziellen Differenzgeschäften – sogenannten CFDs – zu beschränken, teilte die Bafin am Donnerstag mit.
Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürften dann Privatkunden nicht mehr angeboten werden. „Das Verlustrisiko bei CFDs mit Nachschusspflicht ist für den Anleger unkalkulierbar“, erklärte die Chefin der Wertpapieraufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), Elisabeth Roegele. „Aus Verbraucherschutzgründen können wir das nicht akzeptieren.“
Finanzwirtschaft kann bis 20. Januar Stellung nehmen
Die Behörde räumte der Finanzwirtschaft eine Frist bis 20. Januar 2017 ein, um zu ihren Plänen Stellung zu nehmen. Mit CFDs können Anleger auf die Kursentwicklungen etwa von Aktien oder Rohstoffen spekulieren.
Verglichen mit Direktinvestments ist der Kapitaleinsatz gering, da die Instrumente nur die Kursänderungen abbilden. Bei einer positiven Abweichung erhält der Anleger den Differenzbetrag, bei einer negativen muss er diesen ausgleichen.
Bafin: Verlustrisiken für Anleger
Bei manchen CFDs wetten Anleger aber nicht nur mit ihrem eingesetzten Geld, sondern müssen Geld nachschießen, wenn die auszugleichende Differenz den Kapitaleinsatz übersteigt. Bei dieser Art CFDs könnten Anleger Verlustrisiken angesichts teils großer Börsenschwankungen in kurzer Zeit nicht wirksam begrenzen, argumentiert die Bafin.
Die Finanzaufsicht hatte bereits im Juli verkündet, den Vertrieb von Bonitätsanleihen an Privatanleger generell verbieten zu wollen. Mit den Papieren können Anleger auf die Kreditwürdigkeit von Firmen wetten. Eine Entscheidung über das geplante Produktverbot steht noch aus. (dpa-AFX)
Foto: Bafin