Dass die Branche dieses Grundprinzip noch wegdiskutieren kann, erscheint jedenfalls in Bezug auf Vertriebs- und Asset-Management-Verträge oder auch etwa Rechts- und Steuerberatung unwahrscheinlich.
Insofern sollte der Schwerpunkt darauf liegen, zumindest für die unmittelbar objektbezogenen Verträge und das Tagesgeschäft noch praktikablere Lösungen zu erreichen. Zudem ist eine Klarstellung der BaFin erforderlich, dass die Verträge, die seit Inkrafttreten des KAGB im Juli 2013 bereits abgeschlossen wurden, zivilrechtlich wirksam sind, auch wenn sie den neuen aufsichtsrechtlichen Prinzipien nicht vollständig entsprachen.
Denn nichts wäre schädlicher, als wenn sich Vertragspartner bestehender Fonds nun von unliebsamen Verpflichtungen mit dem Argument lösen könnten, die Fondsgesellschaft sei bei dem Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß vertreten gewesen.
Da eine solche Folge auch kaum im Interesse der BaFin sein kann, wird diese Nachbesserung wahrscheinlich noch am einfachsten zu erreichen sein. Ob die Behörde bei den restlichen Fragen noch viel Entgegenkommen zeigt, bleibt indes abzuwarten.
Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.
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