Mit dem Merkblatt will die Aufsichtsbehörde sicherstellen, dass kapitalbildende Lebensversicherungen einen angemessenen Kundennutzen bieten und Interessenskonflikte beim Vertrieb ausgeräumt werden.
„Wir sehen das Bafin-Merkblatt als eine wichtige Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit erhält Deutschland vor dem Hintergrund der Diskussion um EU-weite Provisionsverbote im Zuge der EU-Kleinanlegerstrategie ein gutes Instrument, um Kunden eine angemessene Rendite zu bieten und sie vor Fehlanreizen im Vertrieb zu schützen.“
Nach dem Merkblatt wird nicht mehr davon ausgegangen, dass ein Wert von zum Beispiel zwei Prozent als Inflationserwartung als geeignet anzusehen ist. Nunmehr soll bei langfristigen Verträgen unter anderem das mittelfristige Inflationsziel der Europäischen Zentralbank in Betracht gezogen werden. Auch bei Nettoprodukten haben die Lebensversicherungsunternehmen die Kostenbelastung angemessen bei der Produktprüfung zu berücksichtigen.
„Nach dem Bafin-Merkblatt gehen wir davon aus, dass Deutschland seine Hausaufgaben gemacht hat“, konstatiert Heinz. „Das Damoklesschwert eines Provisionsverbotes, das unseren Berufsstand in massive Existenznöte gebracht hätte, ist damit noch weiter in die Ferne gerückt, nachdem die EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness eine mögliche Einführung in den kommenden drei Jahren prüfen wollte.“