Stattdessen schaffe es weitere unbestimmte Rechtsbegriffe und gebe den Versicherern vor, unklare Szenario-Berechnungen vorzunehmen, so der Verband in einer Pressemitteilung anlässlich der heute endenden Konsultationsfrist zum Entwurf.
„Tatsächlich ist der vorliegende Entwurf eine Mogelpackung. Unter dem Vorwand, den Versicherungsgesellschaften Anleitungen für ihre Produktentwicklungsprozesse zu geben, werden nahezu ausschließlich Vorgaben und Eingriffe in die Gestaltung der Vertriebsvergütung formuliert. Diese Vorgaben gehen in wesentlichen Teilen auch noch über gesetzliche Rahmenbedingungen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Versicherungsvertragsgesetzes hinaus“, kritisiert Vorstand Martin Klein.
Es handele sich bei dem Entwurf weniger um ein Merkblatt zu Vorgaben des Produktentwicklungsprozesses, sondern vielmehr um ein „Rundschreiben zur Gestaltung der Vertriebsvergütung durch Versicherungsunternehmen.“ „Wenn die Bafin dies tun möchte, dann soll sie das Kind auch beim Namen nennen. In diesem Fall muss sich die Bafin aber auch bewusst sein, dass man sich damit erneut gegen die Position der Bundesregierung wendet, die zu Beginn der Legislaturperiode deutlich gemacht hat, dass sie allgemeine Eingriffe in die Vertriebsvergütung ablehnt. Wir erwarten daher, dass sich das zuständige Finanzministerium intensiv mit der Konsultation befasst“, so Klein.