Bafin-Mitarbeiter mit 1.600 Fehlstunden: So urteilte das Bundesverwaltungsgericht

Eingang der Bafin in Frankfurt am Main
Foto: Picture Alliance
Sitz der Bafin in Frankfurt am Main

Fehlarbeitszeiten von rund 1.600 Stunden als Kündigungsgrund? Offenbar nicht bei Beamten. Das befanden zumindest Richter des Bundesverwaltungsgerichts, die die Urteile der Vorinstanzen aufhoben.

Zuvor war nach Angaben des Rechtsschutzversicherers Arag ein Oberregierungsrat der Finanzaufsicht Bafin aus dem Dienst entfernt worden, weil er über Jahre konsequent ausgeschlafen hatte und entsprechend zu spät am Arbeitsplatz erschienen war.


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Trotz wiederholtem vorsätzlichem Verstoß gegen die Kernarbeitszeitregelung und einer Gesamtfehlzeit von knapp neun Monaten sei die Höchststrafe für den Beamten nicht angemessen, urteilten die Richter und verdonnerten ihn lediglich zu einer Rückstufung. Nun muss der frisch gebackene Regierungsrat zwar auf die gewohnte Höhe der Dienstbezüge verzichten, darf aber immerhin im Amt bleiben (Az.: 2 C 20.21).

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