Der Sonderbeauftragte soll überwachen, dass die Institute ihre ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen, berichtet die Behörde. Zudem hat die BaFin angeordnet, dass die Fondsdepot Bank ihre ausstehenden Kundenaufträge und Beschwerden unverzüglich abbaut.
Sonderprüfungen in beiden Instituten hatten demnach Mängel in der Geschäftsorganisation offen gelegt. So erfüllten die Systeme und Prozesse der Informationstechnologie nicht die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG), schreibt die BaFin. Aus diesem Grund hatte die BaFin bereits die Eigenmittelanforderungen an die Fondsdepot Bank GmbH und an die FNZ Bank (ehemals ebase) erhöht. Ein Sonderbeauftragter soll nun überwachen, dass die Institute die Mängel in ihrer Geschäftsorganisation zügig beseitigen.
Hinzu komme: In der Fondsdepot Bank GmbH häufen sich Kundenbeschwerden. Auslöser waren der BaFin zufolge zahlreiche unbearbeitete Wertpapieraufträge. Wertpapiere wurden demnach oftmals nur verzögert übertragen. Die BaFin hat angeordnet, den Bearbeitungsrückstand unverzüglich abzubauen. Der Sonderbeauftragte soll überprüfen, ob die Bank geeignete Maßnahmen trifft, um einen erneuten Rückstand zu vermeiden.
Die beiden Institute planen ihre Geschäfte zusammenzulegen. Der Sonderbeauftragte wird auch überwachen, ob sie dabei ihre bankaufsichtlichen und verbraucherschützenden Pflichten einhalten, so die BaFin. Die Institute haben sich unmittelbar nach der Anordnung mit den Maßnahmen der BaFin einverstanden erklärt. Die Bescheide sind seit dem 9. April 2024 bestandskräftig.
Hintergrund: Kommt die BaFin zu dem Schluss, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts Mängel aufweist, kann sie tätig werden. Sie kann zum Beispiel anordnen, dass das betroffene Institut die Mängel beseitigt. Die BaFin kann auch anordnen, dass die Mängelbeseitigung durch einen Sonderbeauftragten überwacht wird. Dies hat sie für die FNZ Bank SE und Fondsdepot Bank GmbH nun getan.