BaFin-Offensive gegen Krypto-Plattformen geht weiter

„Handelsplattform viachains.com: BaFin ermittelt gegen ViaChains“

Mit einer vierten Meldung am 28. November stellte die BaFin klar, dass die Verantwortlichen für die Handelsplattform ViaChains keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Das Unternehmen werde nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website viachains.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigten auch in diesem Fall die Annahme, dass das Unternehmen unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Dass die BaFin auf die fehlende Erlaubnis „der Verantwortlichen“ abstellt und nicht wie sonst meistens auf das Unternehmen, dürfte einen Grund haben: „Das Unternehmen gibt weder einen vollen Unternehmensnamen noch eine Rechtsform oder eine gültige Geschäftsadresse an“, heißt es von der BaFin.

Auch auf dieser Website stehen offenbar in erster Linie Devisen- und CFD-Handel im Vordergrund, es geht aber auch um Krypto-Geschäfte. Sie ist auf deutsch und in unzähligen anderen Sprachen verfügbar – von Afrikaans bis Zulu. Das Übersetzungsprogramm ist auch in diesem Fall ziemlich gut, es finden sich aber auch Sätze wie „Die Qualität der Bühne ist die Leichtigkeit, sich zu positionieren“.

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Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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