BaFin ordnet Moratorium über Münchener Bankhaus an

Foto: Bildagentur PantherMedia / Claudio Divizia
Symbolbild.

Die Finanzaufsicht BaFin hat heute gegenüber der Bankhaus Obotritia GmbH i.L. wegen Insolvenzgefahr ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Das Geldhaus steckte schon zuvor in Schwierigkeiten. Wie die Behörde die Maßnahmen begründet.

Neben dem Veräußerungs- und Zahlungsverbot untersagte die BaFin dem Institut, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Bankhaus Obotritia GmbH i.L. bestimmt sind (Moratorium). Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Das Moratorium musste angeordnet werden, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Die Bankhaus Obotritia GmbH i.L. habe keine systemische Relevanz. Ihre Notlage stelle daher keine Bedrohung für die Finanzstabilität dar. Die Bilanzsumme des in München ansässigen Instituts belief sich gemäß aufgestelltem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 auf 78,7 Millionen Euro, zum 31. Dezember 2024 auf Basis vorläufiger Zahlen noch auf 51,8 Millionen Euro, so die BaFin.


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Die Bankhaus Obotritia GmbH hatte 2019 ihre Geschäfte in München aufgenommen. Das Institut war laut BaFin vornehmlich im gewerblichen Immobiliensektor tätig. Es refinanzierte seine Kreditengagements demnach über Eigenkapital sowie Einlagen, die über eine Anlageplattform von privaten Anlegerinnen und Anlegern angeworben wurden.

Seit dem Frühjahr 2022 habe das Institut – auch aufgrund von geschäftsbeschränkenden Maßnahmen der BaFin – kein Neugeschäft mehr gezeichnet. Seit dem 1. Oktober 2024 befinde sich das Institut nach einem Auflösungsbeschluss des Hauptgesellschafters, der Obotritia Capital KGaA mit Sitz in Potsdam, in Liquidation.

„Geschäftsmodell nicht nachhaltig“

Die wirtschaftliche Situation des Instituts habe sich so weit verschärft, dass eine Gefahr für die Sicherheit der dem Institut anvertrauten Vermögenswerte bestehe. „Der Verkauf von Vermögenswerten hat nicht rechtzeitig zu den erforderlichen Erlösen geführt, um fällig werdende Einlagen zurückzahlen zu können“, heißt es von der BaFin. Das Moratorium soll demnach verhindern, dass die Vermögensmasse des Instituts zum Nachteil der Einleger weiter geschmälert wird.

„Das Geschäftsmodell der Bankhaus Obotritita GmbH hat sich als nicht nachhaltig erwiesen. Schon vor Beendigung des Neugeschäfts im Jahr 2022 war das Institut defizitär“, so die Behörde. Bereits im September 2021 hatte die BaFin angeordnet, dass die Bankhaus Obotritia GmbH sicherstellen muss, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das Institut hatte gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne von Paragraf 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz verstoßen. Im Frühjahr 2022 ergriff die BaFin außerdem geschäftsbeschränkende Maßnahmen.

Einlagen gesetzlich bis 100.000 Euro geschützt

Die Einlagen der rund 1.300 verbleibenden Einleger des Bankhauses Obotritia GmbH i.L. sind der BaFin zufolge im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von bis zu 100.000 Euro je Einleger liegen vor, sobald die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Die EdB hat die Gläubiger des Instituts, also auch die Einlegerinnen und Einleger, unverzüglich darüber zu unterrichten, sobald dieser Fall eingetreten ist.

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