BaFin zieht den Stecker: Caritas Pensionskasse muss Vertrieb endgültig einstellen

Die Pensionskasse der Caritas hat den Betrieb eingestellt. Die BaFin hat der Vorsorgeeinrichtung das Versicherungsgeschäft untersagt.

Not sehen und handeln, lautet der Anspruch des Wohlfahrtsverbandes der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Nun muss die Pensionskasse der Caritas muss ihren Betrieb endgültig einstellen. Die BaFin hat die Erlaubnis zur Fortführung des Versicherungsgeschäfts widerrufen.

Die BaFin hat gemäß § 304 Absatz 1 Nr. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts der Pensionskasse der Caritas VVaG mit Bescheid vom 24. Oktober 2018 widerrufen.

Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und hat einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorgelegt, der aus Sicht der BaFin unzureichend war.

Der Bescheid ist mit Ablauf des 31. Dezember 2020 bestandskräftig geworden.

Der Betrieb des Versicherungsgeschäfts ohne die erforderliche Erlaubnis stelle eine Straftat dar, betont die oberste Finanzaufsicht. Gemäß § 304 Absatz 5 VAG darf die Pensionskasse der Caritas VVaG keine neuen Versicherungsverträge abschließen und bestehende Versicherungsverträge weder verlängern noch erhöhen.

Bereits 2018 war die kirchliche Vorsorgeeinrichtung in Schieflage geraten. Im Dezember 2018 hatte die BaFin dann reagiert und der Caritas Pensionskasse das Neugeschäft untersagt.

Zwar hat die Pensionskasse der Caritias einen Sanierungsplan zur Beseitigung der Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung vorgelegt. Gleichwohl hält die Versicherungsaufsicht diesen aber für unzureichend.

Der Pensionskasse wurde daher untersagt, neue Versicherungsverträge abzuschließen, bestehende Versicherungsverträge zu erhöhen oder weitere Personen in die Pensionskasse als Versorgungsberechtigte aufzunehmen.

Nahezu zeitgleich wechselte die Pensionskasse der Caritas ihren Vorstandsvorsitzenden aus und berief mit Olaf Keese einen neuen Vorstandsvorsitzenden.

Keese löste seinerzeit den Vorstandsvorsitzenden Christof Heinrich ab, der nach rund 23 Jahren sein Amt zum 30. November 2018 nach Vollendung seines 60. Lebensjahres im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat niedergelegte.

Keese verfügte über langjährige Erfahrung als Vorstand einer größeren Pensionskasse im Sparkassenverbund und aus weiteren leitenden Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen der betrieblichen Altersversorgung, unter anderem auch bei der ehemaligen Generali-Tochter Volksfürsorge in Hamburg. Keese war zudem Vorstand der Pensionskasse Peugeot Deutschland und Geschäftsführer der von ihm gegründeten EbAV-Consulting.

Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) hatte der Deutsche Caritasverband seit Oktober 2019 auf die R+V Versicherung gesetzt. Alle neuen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten-Verträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Caritas-Rechtsträger, die nicht Beteiligte einer kirchlichen oder öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungskasse sind, erfolgten rückwirkend zum 1. Januar 2019 bundesweit über die R+V Lebensversicherung. (dr)

Foto: Shutterstock

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