Die BaFin hatte am Dienstag mitgeteilt, dass sie im Rahmen einer „Produktintervention“ mit Wirkung zum 14. Dezember 2022 die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von bestimmten Anteilen an tokenisierten Schuldverschreibungen der Econos 3 SPV GmbH an Privatanleger in Deutschland verbietet. Token sind digitale Wertpapiere auf Basis der Blockchain-Technologie. Die Emission erfolgte über die Plattform der Econos Invest GmbH, für die die Effecta GmbH als Haftungsdach fungiert.
Tobias Hirsch, Geschäftsführer der Effecta, bestätigt auf Cash.-Anfrage, dass die Econos Invest GmbH ein aktiver vertraglich gebundener Vermittler gemäß Paragraf 3 (2) WPIG seit dem 1. Juni 2021 ist. „Jedes Finanzprodukt unterliegt vor Vertriebsbeginn einer Plausibilitätsprüfung. Dies war auch bei dem gegenständlichen Produkt der Econos SPV 3 GmbH der Fall. Es hat keine Beanstandungen gegeben“, antwortet Hirsch auf die entsprechende Frage.
Auswirkungen auf Produkte anderer Plattformen nicht auszuschließen
Die Effecta GmbH habe von dem Vertriebsverbot „erst aus dem Newsletter der BaFin erfahren“. In Abstimmung mit der Econos Invest GmbH sei der Vertrieb in diesen Wertpapieren unmittelbar eingestellt worden. „Wenn die Hintergründe des Vertriebsverbotes geklärt sind, werden wir weitere Maßnahmen ergreifen“, kündigt er an. „Es ist nicht auszuschließen, dass die Struktur des Finanzproduktes von der BaFin bemängelt wird und dies hätte Auswirkungen auf eine Reihe von im aktiven Vertrieb stehenden Kapitalanlageprodukten, auch anderer Plattformen“, so Hirsch.
Effecta fungiert laut BaFin-Datenbank bei über 70 Unternehmen sowie diversen Einzelvermittlern als Haftungsdach, darunter mehrere andere Crowdinvesting-Plattformen. „Die Effecta hat vorsorglich sämtliche, diese Struktur nutzenden Finanzprodukte aus dem aktiven Vertrieb genommen. Die Econos Invest GmbH kann somit den Vertrieb von zehn der zwölf der bisher im aktiven Vertrieb befindlichen Wertpapiere wieder aufnehmen“, so Hirsch.
„Aktuell Unklarheiten“
Auch Theresa Hauck, Co-Founder & Managing Director der Econos GmbH, antwortet prompt auf die Cash.-Anfrage, bei der wir wegen der Brisanz des Vorgangs um eine umgehende Antwort gebeten hatten. „Die von Ihnen angesprochene ‚Brisanz‘ bezieht sich generell auf die Anlageklasse Venture Capital, jedoch ist der Vorgang für uns als Unternehmen irrelevant, da unser Kerngeschäft im Bereich erneuerbare Energien sowie unser Geschäftsmodell nicht davon betroffen sind, sondern lediglich ein einzelnes Produkt“, schreibt sie.
Bei einem von zwölf aktiven Produkten der Econos-Gruppe gebe es „aktuell Unklarheiten, die wir in Kollaboration mit der BaFin schnellstmöglichst zu verstehen und aufzulösen versuchen“. Besagtes Produkt im Bereich Venture Capital unterscheide sich in der Struktur stark von dem Kern-Geschäft im Bereich erneuerbare Energien. „Selbstverständlich arbeiten wir bei der Aufklärung eng mit der BaFin zusammen und kommen ihren Anforderungen nach. Der Schutz von Anleger:innen und die Qualität unserer Finanzprodukte, welche neben der sorgfältigen Auswahl der Investments und dem professionallem Management auch die Erfüllung aller regulatorischer Anforderungen beinhaltet, stehen seit jeher und auch weiterhin an erster Stelle“, so Theresa Hauck weiter.