Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das lang erwartete Auslegungsschreiben zur Prospektpflicht geschlossener Fonds veröffentlicht. Das mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) abgestimmte Schreiben konkretisiert die bereits bekannte Verordnung zum Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG). Es soll noch offene Fragen bei der Prospektierung klären.
Angesprochen werden etwa die Themen ?Treuhandvermögen?, ?Zweitmarktangebote von Fonds, die schon vor dem 1. Juli im Vertrieb waren?, und ?Nachtragspflicht bei Kapitalzufuhr?. Das Schreiben kann im Internet auf den Seiten der BaFin (www.bafin.de) im Bereich ?Für Anbieter/Verkaufsprospekte? eingesehen und herunter geladen werden.