BaFin reduziert Anforderungen an zusätzliche Eigenmittel bei M.M.Warburg Bank

Logo der BaFin an ihrem Eingang in Bonn
Foto: Shutterstock

Die Überschrift der BaFin-Meldung führt auf die falsche Fährte: "M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien: BaFin ordnet erhöhte Eigenmittelanforderungen an". Denn im Ergebnis informiert die Behörde über das genaue Gegenteil.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe am 24. August 2022 gegenüber der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien und der M.M.Warburg & CO Finanzholdinggruppe erhöhte Eigenmittelanforderungen angeordnet und zuvor festgesetzte erhöhte Eigenmittelanforderungen aufgehoben, teilt die Behörde mit.

Das Institut und die Finanzholding-Gruppe hatten gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen, so die BaFin. Die Anordnung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen basiere auf Paragraf 10 Absatz 3 KWG. 

„Eigenmittelanforderungen im Ergebnis reduziert“

Gleichzeitig habe die BaFin zuvor gegenüber den beiden Unternehmen festgesetzte erhöhte Eigenmittelanforderungen aufgehoben. „Die von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien und der M.M.Warburg & CO Finanzholdinggruppe einzuhaltenden Eigenmittelanforderungen haben sich im Ergebnis reduziert“, so die mit Blick auf die Überschrift der BaFin-Mitteilung etwas überraschende Feststellung der Behörde.

Der Bescheid ist mit Ablauf des 27. September 2022 bestandskräftig, so die BaFin. Die Veröffentlichung erfolge aufgrund von Paragraf 60b KWG. Die Bank war zuletzt vor allem in Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften sowie die eventuell schützende Hand des damaligen ersten Bürgermeisters Hamburgs und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) in die Schlagzeilen geraten.

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