BaFin setzt geplante Richtlinie für nachhaltige Investmentfonds aus

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Die Finanzaufsicht BaFin will eine lange geplante Richtlinie für nachhaltige Fonds nun zunächst doch nicht finalisieren. Stattdessen will sie weiter auf Basis der Entwurfsfassung arbeiten. Der Immobilienverband ZIA kritisiert das scharf.

BaFin-Präsident Mark Branson hat im Rahmen der Jahrespressekonferenz der BaFin mitgeteilt, dass die bisher im Entwurfsstadium vorliegende BaFin-Richtlinie zu nachhaltigen Investmentfonds vorerst zurückgestellt werde.

Die Entscheidung sei auf die aktuellen Unsicherheiten im regulatorischen, energie- und geopolitischen Umfeld zurückzuführen. Gleichzeitig bekundete Branson, dass die BaFin an der Konsultationsfassung vom 2. August 2021 festhalten werde und diese im Rahmen der Zulassung nachhaltiger Fonds weiterhin zur Anwendung käme.

Branson: „Umfeld nicht ausreichend stabil“

„Für eine dauerhafte Regulierung ist das derzeitige Umfeld nicht ausreichend stabil“, sagte Branson. „Kapitalverwaltungsgesellschaften können selbstverständlich weiterhin nachhaltige Investmentvermögen auflegen und vermarkten. Wir werden in unserer Praxis bestimmte Grundsätze anwenden, die wir bereits zur Konsultation gestellt hatten“, so Branson weiter.

So müssten, zum Beispiel, nachhaltige Fonds mindestens 75 Prozent in nachhaltige Anlagen investieren, mit mindestens 75 Prozent des Investmentvermögens eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen oder einen nachhaltigen Index abbilden. „Durch diese strengeren Prüfungspraktiken schützen wir Fondsanleger vor Greenwashing“, sagte der BaFin-Chef.

ZIA: „Zielvorgabe der Bundesregierung konterkariert“

Der Immobilienverband ZIA kritisiert das als „widersprüchlich“ und „inkonsequent“. Jochen Schenk, Vize-Präsident des ZIA: „Die Zurücknahme der BaFin-Richtlinie ist unter den genannten Umständen folgerichtig. Umso widersprüchlicher ist es, dass die BaFin an der Entwurfsfassung festhält. Die Anwendung nicht finaler und damit unverbindlicher Verwaltungsregeln beeinträchtigt die dringend benötigte Rechtssicherheit in der Genehmigungspraxis.“

Davon losgelöst sei die Nachhaltigkeitsrichtlinie weiterhin kritisch zu sehen, so Schenk. „Sie ist zu wenig auf die europäischen Maßnahmen einer Taxonomie und einer Offenlegungs-Verordnung abgestimmt und führt zu nationalem Gold-Plating. Ein solcher nationaler Alleingang beflügelt Abwanderungstendenzen und konterkariert damit die Zielvorgabe der Bundesregierung, Deutschland als führenden Sustainable-Finance-Standort zu etablieren“, kritisiert er.

Schenk ist im Hauptberuf Vorstandsvorsitzender des Immobilien Asset Managers Real I.S. AG.

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