BaFin setzt Taping-Pflicht weitgehend aus

Die Finanzaufsicht BaFin hat mitgeteilt, dass sie Verstöße gegen die Pflicht von Wertpapierdienstleistungsunternehmen unter anderem bezüglich der Aufzeichnung von Telefonaten mit Kunden bis auf Weiteres unter bestimmten Voraussetzungen nicht verfolgen wird.

Vorausgegangen war ein entsprechendes „Public Statement“ der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA zur aktuellen Anwendung der Vorschriften der EU-Richtline MiFID II, in der diese Verpflichtung enthalten ist.

Darin werden die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten vor dem Hintergrund der aktuellen Situation klargestellt. Im Hinblick auf die aktuelle Situation möchte die BaFin folgendes ergänzen, schreibt sie:

„Bis auf Weiteres“

„Die BaFin kann den beaufsichtigten Instituten keinen Dispens von der Einhaltung der Verhaltensregeln nach dem 11. Abschnitt des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und sonstiger Informationspflichten gegenüber den Kunden erteilen. Sie wird aber hinsichtlich sich ergebender Verstöße ihr Ermessen bis auf Weiteres derart ausüben, dass sie Verstöße gegen die im Zusammenhang mit Kunden bestehenden Pflichten, wie beispielsweise das elektronische Aufzeichnen von Telefongesprächen nach Paragraf 83 Absatz 3 WpHG oder die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Geeignetheitserklärung und Ex-ante-Kosteninformation, nicht verfolgen wird, soweit das jeweilige Wertpapierdienstleistungsunternehmen geeignete Ersatzmaßnahmen trifft, um die infolge des jeweiligen Verstoßes entstehende Dokumentations- oder Informationslücke zu schließen und den Kunden nachvollziehbar hierüber informiert.“

Vorschriften nicht komplett ausgesetzt

Die Vorschriften werden also nicht komplett ausgesetzt, Verstöße aber bis auf Weiteres nicht verfolgt, sofern eine anderweitige Dokumentation vorgenommen wird und die Kunden darüber informiert werden.

Bislang gelten die Vorschriften der MiFID II nur für Banken und Finanzdienstleistungsinstite, ab August 2020 fallen auch gewerbliche Finanzanlagenvermittler (Paragraf 34f Gewerbeordnung) darunter. Hier sorgt vor allem die Taping-Pflicht für Diskussionen.

Foto: Shutterstock

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