Bafin startet Register für Bankberater

Seit dem 1. November 2012 ist die Kontrolle der Anlageberater in Deutschland verschärft worden. So sind künftig alle im Wertpapiergeschäft tätigen Bankberater verpflichtet, sich im neu geschaffenen Beraterregister der Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu registrieren. Zudem müssen Finanzinstitute Kundenbeschwerden an die Bafin melden.

„Mit diesen Maßnahmen wird die Kontrolle der Anlageberater verschärft und der Schutz der Anleger vor Falschberatung weiter erhöht“, erläutert Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Vor wenigen Tagen hatte der Bundestag die Reform der Finanzaufsicht verabschiedet und die Einführung eines gesetzlichen Beschwerdeverfahrens für Verbraucher und Verbraucherverbände sowie die Einrichtung eines Verbraucherbeirats bei der Bafin beschlossen.

Das neue Beraterregister ist Teil des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes. Ab 1. November sind demnach alle Anlageberater auf ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit hin zu prüfen und an die Bafin zu melden. Gleiches gilt auch für die Vertriebsbeauftragten der Finanzinstitute.

Verwarnungen und Bußgelder bei Verstößen

Zudem sind Kundenbeschwerden über Anlageberater künftig spätestens innerhalb von sechs Wochen an die Bafin zu melden. Auch diese Beschwerden werden dort erfasst. Bei Verstößen gegen Anlegerschutzgesetze oder bei mangelnder Qualifizierung der Mitarbeiter, kann die Bafin aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen.

Wie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mitteilt, kann die Bafin Verwarnungen aussprechen, Bußgelder erheben und befristet eine Beschäftigung des verantwortlichen Mitarbeiters in der Anlageberatung des Institutes untersagen.

Bundesjustizministerium lehnt Testkäufe ab

Als weitergehenden Schritt fordert das BMELV den Einsatz von anonymen Testkäufern in der Finanzberatung. Bei solchen Untersuchungen bestehe jedoch das Problem, dass Informanten nicht genannt werden dürfen und die Ergebnisse deshalb von Seiten der verantwortlichen Institute oft infrage gestellt würden, so das BMELV.

Aus diesem Grund sei es sinnvoll, dass die Bafin als Aufsichtsbehörde Testkäufer einsetzt, um die Einhaltung der Qualitätsstandards in der Bankberatung zu überprüfen. Gegenwärtig lehne das Bundesjustizministerium verdeckte Testkäufe aus verfassungsrechtlichen Gründen ab, da die Erforderlichkeit dieses Instruments aus seiner Sicht nicht hinreichend belegt sei. (jb)

 

Foto: Bafin

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