Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat offiziell den Entschädigungsfall für die Greensill Bank festgestellt. Mit der Feststellung durch die BaFin sind nun die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken (EdB) die Ansprüche der durch die Insolvenz der Bank geschädigten Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt.
In besonderen Ausnahmefällen seien auch Rückerstattung bis zu einer Höhe von 500.000 Euro möglich, teilte die BaFin mit. Die EdB wolle in Kürze Kontakt zu dem Gläubigern des Instituts aufnehmen.
Die Einlagen der Kunden sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Darüber hinaus ist die Bank auch Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken.
Bereits gestern am 15. März 2021 hatte die BaFin beim Amtsgericht Bremen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Greensill Bank gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat daraufhin am 16. März 2021 das Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter bestellt. (dr)