Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der A und O Ltd. mit Sitz in Stockholm/Kista, Schweden, aufgegeben, die ohne Erlaubnis erbrachte Anlagevermittlung unverzüglich einzustellen.
Die Mitarbeiter der A und O Ltd. haben die Aktien der Orclass (WKN: A2AQFP) telefonisch vertrieben, teilt die Behörde auf ihrer Website mit.
Durch diese Tätigkeit habe die A und O Ltd. die Anlagevermittlung grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland erbracht, ohne dass sie über die hierfür erforderliche Erlaubnis verfüge.
Bescheid sofort vollziehbar
Der Bescheid vom 31. August 2017 ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig, so die kurze Mitteilung der BaFin. (sl)
Foto: BaFin