Die Finanzaufsicht BaFin hat Hans Joachim Ullrich aus Brannenburg (bei Rosenheim) aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Die Behörde setzt damit ihre Serie von Untersagungsverfügungen fort.
Ullrich nahm Gelder seiner Kunden unter anderem auf der Grundlage „Privater Darlehensverträge“ entgegen und versprach die unbedingte Rückzahlung dieser Gelder, so die Mitteilung der BaFin.
Hierdurch betreibe er gewerbsmäßig und in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Gelder vollständig zurückzahlen
Er ist demnach „verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen“. Der Bescheid der BaFin vom 17. Oktober 2018 ist – wie in solchen Fällen regelmäßig der Fall – von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Die Behörde setzt damit ihre Flut von Untersagungsverfügungen fort. Offenbar hat sie ihre Kontrollen seit dem Frühjahr erheblich verschärft. Erst vergangene Woche hatte es zwei weitere (vermeintliche) Finanzdienstleister erwischt. (sl)
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