BaFin unterbindet Verstoß gegen das KAGB

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Martin Oswald aus Kaufbeuren im Allgäu aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Investmentgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

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Martin Oswald hat nach Ansicht der BaFin den falschen Weg genommen.

Nach einer Mitteilung der Aufsichtsbehörde sammelte Oswald unter der Firma CanTerra Investments Holding LLC, Kanada, Kapital von Anlegern ein. Er versprach, das Kapital gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der Anleger zu investieren.

Investmentgeschäft ohne Erlaubnis

Mit der Annahme der Gelder betreibe Oswald das Investmentgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so die Feststellung der Behörde. Die Diktion der Mitteilung lässt darauf schließen, dass es sich um einen Verstoß gegen das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) handelt.

Der Bescheid der BaFin vom 25. September 2017 ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig, so die Mitteilung. (sl)

Foto: Shutterstock

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