Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Ahmed Salameh, Augsburg, mit Bescheid vom 12. September 2016 aufgegeben, das Einlagengeschäft sowie die Anlageverwaltung einzustellen und abzuwickeln.
Das teilte die Behörde auf ihrer Website mit. Ahmed Salameh schloss demnach – offenbar als natürliche Person – mit Dritten verschiedene Vereinbarungen, in denen er sich verpflichtete, das angenommene Kapital nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums an die Geldgeber zurückzuzahlen. „Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage dieser Vereinbarungen betreibt Herr Salameh das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin“, so die Behörde. „Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.“
Salameh betreibe ferner auf der Grundlage eines „Beteiligungsvertrags“ unerlaubt die Anlageverwaltung. Diese habe er ebenfalls einzustellen und die den Anlegern zustehenden Gelder unter Beachtung der vertraglichen Regelungen über die Teilnahme der Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente unverzüglich auszuzahlen. Der Bescheid der BaFin sei sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. (sl)
Foto: Kai Hartmann Photography / BaFin