Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“ des Anbieters Agri Terra KG untersagt.
Die Personenhandelsgesellschaft mit der Bezeichnung Agri Terra KG darf diese Vermögensanlage nicht zum Erwerb anbieten, so eine Mitteilung der Behörde. Die BaFin habe der Agri Terra KG am 3. Mai 2018 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz untersagt, die Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“ öffentlich anzubieten.
Die Untersagung erfolgte der BaFin-Mitteilung zufolge, weil die Agri Terra KG keinen von der Bundesanstalt gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält.
Auch über den breiteren Vertrieb
Das Geschäftsmodell sah vor, dass die Anleger Landparzellen zum Orangenanbau in Paraguay erwerben und von dem Verkauf der Orangen profitieren. Obwohl das Angebot auch ohne den BaFin-Eingriff recht exotisch anmutete, wurde es durchaus auch über den breiteren Kapitalanlagevertrieb promotet.
Agri Terra hat oder hatte daneben Angebote zur Rinderzucht in Paraguay und zum weiteren Landerwerb in dem mittelamerikanischen Land in der Platzierung. Diese Kapitalanlagen sind von der aktuellen BaFin-Meldung nicht umfasst. (sl)
Foto: Shutterstock