Die in Neu-Isenburg ansässige Pro Sachwerte Invest GmbH hat Anlegerinnen und Anlegern angeboten, Gelder aus gekündigten Lebensversicherungsverträgen oder Vermögensanlagen bei ihr anzulegen, teilt die Behörde mit.
Das Unternehmen habe damit unbedingt rückzahlbare Anlegergelder in einem Umfang angenommen, der einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Es betreibe somit das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung stammt bereits vom 14. Februar 2023. Der Bescheid verpflichtet die Pro Sachwerte Invest GmbH, ihre unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anlegerinnen und Anleger zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig und von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.