BaFin untersagt Solar-Direktinvestments

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der SEG Smart Energy Group AG, Eschen (Liechtenstein), die sofortige Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet. Die angebotenen Direktinvestments in Photovoltaikanlagen verstießen demnach gegen das Kreditwesengesetz.

SEG verkaufte Solaranlagen und ließ sie sich für zwölf Jahre zurückverpachten (Symbolbild).

Das Unternehmen verkaufte Photovoltaikanlagen zu überteuerten Preisen und ließ sich diese Anlagen mit einem zeitgleich abgeschlossenen Pachtvertrag zurückverpachten, so eine Mitteilung der Behörde.

Die Kunden erhielten für den von vorneherein bestimmten Zeitraum von 144 Monaten einen festen Pachtzins. Dieser Pachtzins stellt eine ratierliche Rückzahlung dar, stellt die BaFin fest.

Ohne Erlaubnis

Damit betreibt die SEG Smart Energy Group AG gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes (KWG). Die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin hat das Unternehmen nicht. Es handele daher unerlaubt, so die Behörde.

Der heute veröffentlichte Bescheid der Bafin vom 27. August 2018 ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Die Behörde hat die Zahl solcher Verfügungen – wegen unterschiedlichen Rechtsverstößen – in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahreszeitraum bereits erheblich erhöht. (sl)

Foto: Shutterstock

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