BaFin: Verdacht von Vermögensanlage-Angebot ohne Verkaufsprospekt

Tastatur mit einem Finger auf der Taste "Warning"
Foto: Bildagentur PantherMedia / meikesen

Die Finanzaufsicht BaFin verdächtigt die MIH Varioplan Sachwerte GmbH & Co. KG, Genussrechte des Unternehmens in Deutschland ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anzubieten.

„MIH Varioplan Sachwerte GmbH & Co. KG: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt“, heißt es in der Headline der BaFin-Mitteilung. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht. Weitere Angaben enthält die Mitteilung der BaFin mit Ausnahme allgemeiner Informationen zum Hintergrund der gesetzlichen Prospektpflicht und der BaFin-Prüfung indes nicht.

Bei einer Suche im Netz finden sich die Eckdaten eines Genussrechtsangebots der MIH Varioplan Sachwerte GmbH & Co. KG auf der Website einer MIH Mitteldeutsche Immobilienhandelsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH aus Halle.

Demnach investiert das Unternehmen in Immobilienhandel, Sachwertinvestments und Private Equity. Die Investition soll ab einmalig 500 Euro oder monatlich 25 Euro möglich sein. Ein Prospekt oder ähnliches ist dort nicht zu finden, auch die Möglichkeit zur Zeichnung nicht. Von wann die Angaben auf der Website stammen, ist nicht ersichtlich. Ob sich die Warnung der BaFin auf dieses oder ein anderes Genussrechte-Angebot der MIH Varioplan Sachwerte GmbH & Co. KG bezieht, ist insofern nicht sicher.

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