Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordern, Finanzanlagenvermittler unter die Aufsicht der Bafin zu stellen. Das geht aus einer Stellungnahme zur Beratung des Kleinanlegerschutzgesetzes im Bundesrat hervor.
„Zahlreiche Maßnahmen des nun vorliegenden Gesetzentwurfs gehen in die richtige Richtung“, heißt es in der Pressemitteilung von DK und VZBV. Aus Sicht der Verbraucher- und der Kreditwirtschaftsverbände könne das Ziel, Kleinanleger zu schützen, nur dann erreicht werden, wenn alle Akteure des Grauen Kapitalmarktes „der laufenden Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterliegen“.
Verbände fordern gleiche Regeln
Der VZBV und die DK sprechen sich daher gemeinsam dafür aus, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine einheitliche Aufsicht über Finanzanlagenvermittler bei der Bafin zu installieren. Die Verbände fordern, dass Finanzanlagenvermittler künftig die gleichen Anforderungen erfüllen müssen, die bereits für Banken und Sparkassen gelten – insbesondere die Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes.
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Die Deutsche Kreditwirtschaft ist als Zusammenschluss des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, des Bundesverbandes deutscher Banken, des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken die Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände. (jb)
Foto: Bafin