BaFin warnt vor Krypto-Wertpapier ohne Prospekt

Der Verkauf von bestimmten, über eine Blockchain verschlüsselten Rechten („Token“) kann unter Umständen eine virtuelle Wertpapier-Emission darstellen, die nur mit einem entsprechenden Prospekt erlaubt ist. Aktuell weist die BaFin auf ein Angebot hin, bei dem dieser fehlt.

Die BaFin überwacht unter anderem den Kapitalmarkt.

Es besteht der hinreichende Verdacht, dass die BTC-ECHO GmbH in Deutschland ein Wertpapier in Form von „SECURITY TOKEN“ öffentlich anbietet, teilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihrer Website mit.

Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung EU 2017/1129 wurde hierfür kein Prospekt veröffentlicht, so die dürre Meldung der Behörde.

Bei der Verordnung handelt es sich um die sogenannte EU-Prospektverordnung, die auch in Deutschland unmittelbar gültig ist. Demnach ist für eine solche Emission ein Wertpapierprospekt erforderlich, der bestimmte Angaben enthalten und von der Finanzaufsicht genehmigt worden sein muss.

Digitalisierte Rechte

Token sind digitalisierte Rechte, die an einer Blockchain definiert und verschlüsselt werden. Sofern die Rechte zum Beispiel aus Unternehmens- oder Gewinnanteilen bestehen, werden sie auch „Security Token“ genannt (von engl. Securities = Wertpapiere).

Token sind laut einem Schreiben der BaFin im (aufsichts-) rechtlichen Sinne grundsätzlich Finanzinstrumente und unter bestimmten Voraussetzungen auch Wertpapiere. Insofern sind für das Angebot und den Handel die betreffenden Gesetze zu beachten. Neben der gesetzlichen Prospektpflicht sind das zum Beispiel die Vorschriften in Bezug auf Geldwäsche, Verwahrung und Vertrieb. 

Foto: Shutterstock

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