In dem konkreten Fall warnt die Finanzaufsichtsbehöre vor einem unbekannten Täter, der einen Verbraucher angerufen hat, um diesem angeblich dabei zu helfen, in Bitcoins investiertes Geld „zurückzuholen“. Dabei habe der Täter vorgegeben, im Auftrag der BaFin zu handeln.
Der Täter habe sich dann per Fernwartungssoftware auf den Computer seines Gesprächspartners aufgeschaltet und diesen dazu aufgefordert, eine Bankverbindung anzugeben.
Die BaFin bittet alle Verbraucherinnen und Verbraucher derartige Kontaktaufforderungen abzulehnen und gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wer Zweifel habe, könne sich auch an die BaFin selbst wenden. Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 zu erreichen.
Die BaFin betont nachdrücklich, generell keine Dritten zu beauftragen und sich auch nicht von sich aus an einzelne Personen zu wenden, um sie – beispielsweise zu Finanzprodukten – zu beraten oder um die Zahlung eines Geldbetrags auf ein bestimmtes Konto zu verlangen. Verbraucher sollten generell wachsam sein, wenn Dritte unter dem Namen der BaFin agieren.
Foto: BaFin