Die Finanzaufsicht BaFin weist erneut auf ein Unternehmen hin, das über keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) verfügt. In diesem Fall hatte der Finanzdienstleister dreist das Gegenteil behauptet.
Ein Unternehmen unter der Bezeichnung „Barclays Partner Finance“ mit der angeblichen Geschäftsanschrift Unsöldstraße 2, 80538 München, bietet potenziellen Kunden Aktientauschgeschäfte („Share Deal“ für illiquide Wertpapiere) an, teilt die Behörde auf ihrer Website mit. Das Unternehmen behaupte, von der BaFin zum Geschäftsbetrieb zugelassen zu sein.
Keine Erlaubnis
Die BaFin stellt vorsorglich klar, dass sie der „Barclays Partner Finance“ keine Erlaubnis gemäß Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens stehe nicht unter ihrer Aufsicht.
Erst vergangene Woche hatte sich die Finanzaufsicht zu der Klarstellung veranlasst gesehen, dass die „Hessen Finanzbank“ kein zugelassenes Institut ist und die BaFin ihr keine Erlaubnis zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. (sl)
Foto: BaFin