In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) behaupte die Kleinwort Consulting, dass sie ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des KWG sei und eine Erlaubnis nach Paragraf 32 KWG habe, um verschiedene Wertpapierdienstleistungen zu erbringen. „Dies trifft nicht zu“, so die Behörde.
Die BaFin hat in den vergangenen Wochen schon mehrmals vor Unternehmen gewarnt, die mit wohlklingenden Namen, ohne Erlaubnis, mit falschen Angaben und/oder ohne Angabe von Rechtsform und Sitz meist aus dem Ausland in Deutschland online auf Kundenfang gehen. (sl)
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