BaFin-Warnung: „Verdacht der organisierten Kriminalität“

„Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität“, heißt es in der Mitteilung weiter.

Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt. Auch zuvor hatte die BaFin bereits allgemeine Warnungen ausgesprochen und diverse Plattformen untersagt. Zudem veröffentliche die BaFin auf ihrer Website weitere Informationen zu unerlaubt betriebenen Geschäften einzelner Handelsplattformen.

Generell muss die von BaFin-Präsident Felix Hufeld geleitete Behörde immer öfter gegen unerlaubte Geschäfte vorgehen. Mittlerweile erscheinen solche Meldungen fast täglich. So bestätigte die BaFin im Dezember eine Rekordzahl an Untersagungsverfügungen im Jahr 2018. (sl)

Foto: Bernd Roselieb / BaFin

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