Bafin: Warum Finfluencer keine Anlageberater sind

Influencerin
Foto: PantherMedia /HayDmitriy
Bereits seit längerem wird in Deutschland über die Regulierung von Finanz-Influencern debattiert.

In einem neuen Merkblatt hat die Finanzaufsicht Bafin klargestellt, dass Finfluencer in der Regel keine Anlageberater sind. Wie sie zu dieser Einschätzung kommt.

Nach Einschätzung der Bafin werden Finfluencer den Tatbestand der Anlageberatung gleich aus mehreren Gründen regelmäßig nicht erfüllen. Die Subsumtion liest sich wie folgt: Mangels unmittelbaren Kontakts zu den Followern werde es nicht um eine „Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden“ handeln, die Empfehlung werde aber insbesondere nicht auf eine „Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt“ oder als „für ihn geeignet dargestellt“ sein. Darüber hinaus werde eine Anlageberatung regelmäßig ausscheiden, da Finfluencer ihre Empfehlungen üblicherweise „ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit“ bekannt geben.


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Bereits seit längerem wird in Deutschland über die Regulierung von Finanz-Influencern debattiert. So haben sich die Grünen für ein europaweites Werbeverbot für Finanzprodukte in sozialen Medien ausgesprochen. Und auch die Bafin warnte bereits vor unseriösen selbsternannten Finanzexperten. Der Skandal um „Immo-Tommy“ hat die Diskussion im letzten Jahr noch einmal befeuert.

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