Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn/Frankfurt, hat die Anbieter offener Immobilienfonds, welche die Rücknahme von Anteilen gestoppt haben, aufgefordert, auch Auszahlpläne nicht mehr zu bedienen. Sollten die Gesellschaften diese Entscheidung befolgen, werden insbesondere Privatanleger, die ihre Zusatzrente aus den Anteilen beziehen und zum Teil auf die monatlichen Zahlungen angewiesen sind, im Regen stehen gelassen.
Die Mitteilung ist keine rechtliche Verpflichtung
„Nach rechtlicher Prüfung ist die BaFin zu dem Schluss gekommen, dass der Grundsatz der Anlegergleichbehandlung nicht gegeben ist. Das Bedienen der Auszahlpläne ist angesichts des Rücknahmestopps investmentrechtlich nicht zulässig“, so eine BaFin-Sprecherin zu der am Freitag den Gesellschaften mitgeteilten Entscheidung. Indes spiegelt diese Mitteilung lediglich die Rechtsauffassung der BaFin wider und stellt für die Unternehmen noch keine verpflichtende Handlungsrichtlinie dar. Dafür ist ein Verwaltungsakt notwendig, der aber (noch) nicht erlassen wurde. Dieser würde allerdings zur Folge haben, dass die Entscheidung der BaFin auch rechtlich angreifbar wäre.
SEB bedient auch weiterhin Auszahlpläne
Der BaFin-Mitteilung zum Trotz, teilt die SEB gegenüber cash-online mit, die Auszahlpläne zum SEB Immoinvest auch weiterhin bedienen zu wollen. Kanam überwies zuletzt gestern die jeweils zu Monatsmitte und -ende fällig werdenden Zahlungen an die Anleger. In den kommenden Tagen wolle man sich auf Verbandsebene besprechen und abstimmen, wie künftig verfahren werden soll, so Dr. Michael Birnbaum, Sprecher der Kanam-Gruppe.
Von den elf Gesellschaften, die Ende Oktober ihre Pforten geschlossen hatten, bedienten die drei Anbieter SEB Asset Management, Degi Investment und Kanam, alle Frankfurt, die – in der Regel vor der Schließung der Fonds vereinbarten – Auszahlpläne weiterhin. Diese Entscheidungen erfolgten nach eingehender Prüfung teilweise externer Rechtsgutachten. Dieses Vorpreschen der Fondsgesellschaften ist juristisch strittig, da das Investmentgesetz die Gleichbehandlung von Anlegern vorsieht.
Nicht zuletzt die Mitteilung des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V., Frankfurt, hatte den drei Gesellschaften in dieser Angelegenheit aber den Rücken gestärkt. Nach BVI-Einschätzung verstoße diese Praxis nicht gegen das Anlegergleichbehandlungsgebot. Inhaber von Auszahlungsplänen müssten als eine eigenständig definierte Gruppe gesehen werden, die mit anderen Anlegern nicht zu vergleichen sei, da die Auszahlpläne noch vor Schließung der Fonds vereinbart worden seien. Sprecher Andreas Fink bewertet die Mitteilung der BaFin gegenüber cash-online als „unglücklich“.
Mittelabflüsse fallen sehr unterschiedlich aus
Im Gegensatz zu den drei genannten Anbietern hat der Münchner Anbieter Pramerica zuletzt mitgeteilt, die Entscheidung der Regierung zu diesem Thema abwarten zu wollen. Ein Alleingang komme nicht infrage, so ein Mitarbeiter gegenüber cash-online. Das Unternehmen musste seinen TMW Immobilien Weltfonds nach per Saldo vergleichsweise geringen Mittelabflüssen von knapp 60 Millionen Euro ebenfalls schließen. Zum Vergleich: Die höchsten Abflüsse im Oktober verzeichnete mit im Saldo über 700 Millionen Euro der Grundbesitz Global der Deutschen Bank, die den Fonds allerdings nicht schließen musste. Die gesetzliche Liquiditätsquote, die offene Immobilienfonds nicht unterschreiten dürfen, liegt aktuell bei fünf Prozent. Die freiwillige branchenweite Selbstverpflichtung hingegen beläuft sich auf zehn Prozent. Per Ende September lag die Nettoliquiditätsquote des TMW Weltfonds bei neun Prozent. (mo)